Steuern einer Escort in der Schweiz

Einkommens- und Vermögenssteuer

Als Escort bist Du eine Selbstständigerwerbende und demnach verpflichtet, Einkommens- und Vermögenssteuer zu entrichten.

Diese Steuer bezieht sich auf den Gewinn, den Du als Escort machst und wird gegenüber dem Bund, dem Kanton und der Gemeinde abgeführt. Der Gewinn wiederum definiert sich aus Einnahmen abzüglich Ausgaben. Das bedeutet, dass Du Gestehungskosten und allfällige Verluste mit Deinen Einnahmen aus der Escort-Tätigkeit verrechnen kannst.

Wichtig: Private Ausgaben und geschäftliche Auslagen müssen sauber voneinander getrennt werden! Hierfür ist es notwendig, sämtliche abzugsfähige Kosten mit Belegen nachweisen zu können.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchs- und Konsumsteuer und wird vom Endkunden getragen, indem er sie beim Kauf von Produkten oder Dienstleistungen bezahlt. Du als Unternehmerin bist jedoch verpflichtet, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen! Der Mehrwertsteuersatz beträgt 8 %.

Zwar sind grundsätzlich alle Unternehmen unabhängig von der Rechtsform mehrwertsteuerpflichtig, doch wenn Dein Umsatz als Escort innerhalb eines Jahres weniger als CHF 100.000 beträgt, bist Du von der Mehrwertsteuerpflicht befreit!